Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierfreiheit
Gegen Hürden im Internet
Wir möchten, dass Sie sich nicht nur auf unseren Veranstaltungen, sondern auch auf unseren Internetseiten willkommen und wohlfühlen. Darum bemühen wir uns, die Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Sie sollen sich bei uns problemlos informieren können – unabhängig von Ihren technischen Möglichkeiten oder etwaigen körperlichen oder geistigen Einschränkungen.
Was sind überhaupt Barrieren im Internet?
Menschen mit Sehbehinderungen brauchen kontrastreiche Texte oder Formularfelder. Für blinde Menschen müssen Grafiken, Fotos, PDFs oder Links mit sogenannten „alternativen Texten“ versehen sein, die eine Software vorlesen kann. Gehörlosen und schwerhörigen Menschen erschließen sich Podcasts und Videos nur durch Untertitel vollständig.
Stand der Barrierefreiheit
Dieses Angebot ist weitestgehend barrierefrei.
Wir haben unsere Internetseite mithilfe unserer Web-Agentur barrierefrei optimiert. Dabei berücksichtigten wir das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz, die EU-Richtlinie 2016/2102, die BITV 2.0 bzw. Web Content Accessibility Guidelines 2.1.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 23.03. bis 06.04.2023 durchgeführten Selbstbewertung. Die Unterseiten in leichter Sprache sind von der Agentur für Leichte Sprache Bonn lektoriert und überprüft worden.
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und zuletzt am 12.04.2023 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unserer Internetseite auf Barrieren stoßen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung der Hürde an folgende Adresse:
Fügen Sie gern einen oder mehrere Screenshots bei – dass erleichtert es uns, das Problem zu erkennen und abzustellen.
Zuständig für die Betreuung der Internetseite sowie ihre Barrierefreiheit ist der Bereich Marketing und Kommunikation der M3B GmbH.
Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie wegen mangelnder Barrierefreiheit unseren digitalen Auftritt und unsere Angebote nicht richtig nutzen können, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Gegebenenfalls können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Erklärung in Leichter Sprache
In diesem Text steht: Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit? Und wo können Sie sich beschweren, wenn eine Internet·Seite nicht barrierefrei ist? oder wenn eine App nicht barrierefrei ist?Erklärung in Gebärdensprache
Im Video sehen Sie Infos zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.